So läuft die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI ab – Ein Leitfaden für Pflegebedürftige und Angehörige
Erfahren Sie mehr über unsere individuelle Pflegeberatung nach § 37 SGB XI. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Beratungsgesprächen um Pflegeleistungen zu erhalten und beantworten Ihre Fragen zur Pflegequalität. Wir kümmern uns um die Unterlagen und Kommunikation mit den Pflegekassen.
5/8/20242 min read
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege für Menschen, die Pflegegeld beziehen. Dieser Blogartikel erklärt Schritt für Schritt, wie der Beratungsprozess abläuft, was dabei beachtet werden muss und welche Aufgaben danach auf Sie zukommen.
Schritt 1: Warum ist die Beratung notwendig?
Wenn Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden, schreibt das Sozialgesetzbuch regelmäßige Beratungen vor. Ziel dieser Einsätze ist:
Die Sicherstellung der Pflegequalität.
Die Entlastung pflegender Angehöriger.
Das Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegeversicherung.
Pflicht zur Beratung:
Pflegegrad 2 und 3: Die Beratung muss alle 6 Monate durchgeführt werden.
Pflegegrad 4 und 5: Hier ist die Beratung alle 3 Monate verpflichtend.
Für Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, wird aber empfohlen, um Unterstützungsmöglichkeiten besser zu nutzen
Schritt 2: Terminvereinbarung und Vorbereitung
Nach Erhalt eines Bescheids über die Einstufung in einen Pflegegrad informieren die Pflegekassen über die Verpflichtung zur Beratung. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können selbstständig Kontakt zu einem anerkannten Pflegeberater aufnehmen, der die Beratung durchführt.
Notwendige Unterlagen:
Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse.
Informationen zur aktuellen Pflegesituation.
Bei Bedarf: Fragen oder Themen, die besprochen werden sollen (z. B. Pflegehilfsmittel, Entlastungsleistungen).
Die Beratung kann vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen, abhängig von den persönlichen Präferenzen und der Verfügbarkeit des Beraters.
Schritt 3: Ablauf der Beratung
Die Beratung wird von geschulten Fachkräften durchgeführt und dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Dabei werden folgende Punkte besprochen:
Pflegebedarf: Wie läuft die häusliche Pflege ab? Gibt es Probleme oder Herausforderungen?
Leistungsübersicht: Welche Ansprüche bestehen, und wie können diese beantragt werden (z. B. Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Entlastungsbeträge)?
Hilfestellungen: Empfehlungen zu Unterstützungsangeboten wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Schulungen für pflegende Angehörige.
Pflegequalität: Tipps und Hinweise, wie die Pflege langfristig auf einem guten Niveau gehalten werden kann.
Der Pflegeberater stellt sicher, dass alle relevanten Fragen beantwortet und mögliche Verbesserungsvorschläge gegeben werden.
Schritt 4: Nachweis und Dokumentation
Nach Abschluss der Beratung wird ein Nachweis über die Durchführung ausgestellt, der an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet wird. Dies ist entscheidend, da ein fehlender Nachweis zur Kürzung oder sogar Streichung des Pflegegeldes führen kann
Was passiert nach der Beratung?
Nach der Beratung können pflegende Angehörige und Pflegebedürftige die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen, z. B.:
Beantragung von Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Rollstuhl, Anti-Dekubitus-Matratzen).
Nutzung von Entlastungsangeboten wie Tages- oder Kurzzeitpflege.
Teilnahme an Schulungen für pflegende Angehörige.
Falls bei der nächsten Beratung neue Fragen oder Herausforderungen auftreten, können diese im Folgetermin besprochen werden.
Die Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
Wird die Beratung nicht rechtzeitig durchgeführt oder der Nachweis nicht erbracht:
Erste Konsequenz: Kürzung des Pflegegeldes um 50 %.
Wiederholungsfall: Vollständiger Entzug des Pflegegeldes durch die Pflegekasse
Unser Service: Ihre Unterstützung
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Rundum-Service, der über die gesetzliche Verpflichtung hinausgeht:
Erinnerung an Termine: Damit Sie keine Frist verpassen.
Schriftverkehr: Wir übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse.
Individuelle Betreuung: Jede Beratung wird auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Fazit
Die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI ist ein wichtiger Baustein für die häusliche Pflege. Sie sichert nicht nur die Qualität der Pflege, sondern bietet wertvolle Unterstützung und Entlastung. Mit unserer Hilfe wird dieser Prozess für Sie so einfach und stressfrei wie möglich gestaltet.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über unseren Service zu erfahren – wir sind für Sie da!
Pflegeberatung Mainz
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