Häufige Fragen
Was ist eine Pflegeberatung nach § 37 SGB XI?
Die Pflegeberatung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden. Sie dient dazu, die Qualität der Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu unterstützen und über mögliche Hilfsmittel und Leistungen zu informieren.
Wer muss die Pflegeberatung durchführen lassen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, die Beratung in regelmäßigen Abständen durchzuführen:
Pflegegrade 2 und 3: Alle sechs Monate.
Pflegegrade 4 und 5: Alle drei Monate.
Für Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig.
Was passiert, wenn ich die Beratung nicht durchführe?
Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nicht wahrgenommen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im schlimmsten Fall vollständig streichen.
Wo findet die Pflegeberatung statt?
Die Beratung kann bei Ihnen zu Hause, oder online/telefonisch durchgeführt werden. Das Ziel ist, die Beratung so flexibel wie möglich zu gestalten, um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gerecht zu werden.
Welche Themen werden bei der Pflegeberatung besprochen?
Einschätzung der aktuellen Pflegesituation.
Tipps zur Verbesserung der Pflegequalität.
Informationen über Leistungen wie Pflegehilfsmittel, Entlastungsbeträge oder Kurzzeitpflege.
Unterstützung bei Anträgen und dem Schriftverkehr mit der Pflegekasse.
Hinweise auf Schulungen für pflegende Angehörige.
Was kostet die Pflegeberatung?
Die Kosten für die Beratung werden von der Pflegekasse übernommen.
Wer führt die Pflegeberatung durch?
Die Beratung wird von geschulten Fachkräften durchgeführt, die von den Pflegekassen zugelassen sind. Dazu gehören wir natürlich :)
Welche Unterlagen brauche ich für die Pflegeberatung?
Bescheid über den Pflegegrad.
Informationen zur aktuellen Pflegesituation (falls vorhanden).
Bei Bedarf: Fragen oder Probleme, die besprochen werden sollen.
Kann ich die Pflegeberatung auch freiwillig nutzen?
Ja, auch ohne Verpflichtung können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen eine Beratung in Anspruch nehmen, um sich über Leistungen, Hilfsmittel und weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.
Kann ich den Pflegeberater wechseln, wenn ich aktuell unzufrieden bin?
Ja, Sie können den Pflegeberater selbstverständlich wechseln, wenn Sie mit der Beratung nicht zufrieden sind. Wenden Sie sich dafür einfach an uns, wir übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse.
Pflegeberatung Mainz
§ 37 Abs. 3 SGB XI
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